Das Eichrecht macht Probleme

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Haushaltsstromzähler, Eichrecht

Das Eichrecht mischt auch bei Stromverkaufsautomaten mit. So wird eine Ladesäule im Gesetz zum Eichrecht bezeichnet. Das sagt eigentlich auch schon einiges über die deutsche Gesetzgebung aus.

Problematik

Das Eichrecht verlangt eine geeichte Messbarkeit der verkauften Strommenge. Diese muss für den Nutzer auch nachträglich prüfbar sein. Die größten Probleme macht diese nachträgliche Prüfbarkeit der Daten.
Im Eichrecht gilt jede Ladesäule als Messgerät, eben analog zur Zapfsäule von Kraftstoff. Das ist ja erstmal auch gar nicht verwerflich sondern eher zu begrüßen.

Für verkauften Strom an einer Wechselstromladesäule (AC) ist zumindest die geeichte Erfassung der Strommengen weniger problematisch. Lösungen hierfür gibt es bereits.
Bei Gleichstromladesäulen (Schnellader  DC) hingegen wird es da schon schwieriger. Inzwischen gibt es zumindest zwei Module die die Zulassungshürde bei der Physikalischen Technischen Bundesanstalt geschafft haben.

Einfache aber nicht sehr intelligente Lösung

Der Ladesäulenbetreiber rechnet nicht mit Strommengen oder  nach Zeit ab. Eichrechtlich erlaubt ist auch eine Abrechnung nach Pauschale. Das wird derzeit teilweise genutzt und führt zu grotesken Entwicklungen. Ganz aktuell hat z.B. die Telekom bekannt gegeben an ihren Verteilerkästen per Pauschale abzurechnen.
Egal wie viel man Strom lädt, es kostet immer das gleiche. Eine Tankstelle sollte einmal auf diese Geschäftsidee kommen. Shitstorm vorprogrammiert. Meist ist diese Pauschale dann auch in einer Höhe die nur noch Kopfschütteln verursacht, aber mich sicher nicht dazu bewegt gerade dort zu laden.

Immer vorausgesetzt man weiß auch gerade was man an der entsprechenden Ladesäule zahlt.

Eine Preisangabe findet man bestenfalls in der Handy App. Falls Netz verfügbar….

Zeitbasierte Abrechnung

Auch die zur Abrechnung gebrauchte Zeit ist über geeichte Messeinheiten festzustellen.
Einfacher umzusetzen als die kWh Abrechnung, vor allem an DC Säulen. Gleichwohl aber auch ein ungerechtes System. Die Ladeleistung der einzelnen Fahrzeuge ist zu unterschiedlich und im Laufe des Ladevorgangs auch wechselnd. Als Übergangslösung sicher aber allemal praktikabler als Pauschaltarife.
Zumindest kann man mit dieser Abrechnung Dauerparker an den Ladesäulen vermeiden.

Transparente Abrechnung ist Pflicht

Vermutlich funktioniert es nur über die Gesetzgebung die Ladesäulenbetreiber zu einer transparenten Abrechnungsmethode zu zwingen. Die Flucht in die pauschale Abrechnung ist ein Holzweg.
Es sollte eine klare Anzeige vom zu zahlenden Preis geben, ähnlich wie es eben auch an den Tankstellen der Fall ist. Ebenso will ich auch nach dem Laden wissen was mich das kostet. Nicht erst am Monatsende oder noch später.

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